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Anpassung Beitrags und Gebührensatzung

Beitrag vom: 13. Dezember 2022

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Anpassung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2023

* INFORMATION *

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Anpassung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2023

Die derzeitigen Kanalherstellungsbeiträge und die Abwassergebühren für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung gelten gemäß der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 04.12.2007 (in der geltenden Fassung) bereits unverändert seit dem 01.01.2011.

Diese müssen aufgrund der Kostenentwicklung und den abgaberechtlichen Voraussetzungen dringend neu kalkuliert werden.

Der Marktgemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung vom 05.12.2022 beschlossen, die in der o. g. Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzten Beiträge für die Herstellung (§ 6 BGS-EWS) und die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, §§ 10 und 11 BGS-EWS) zum 01.01.2023 anzupassen.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Neukalkulation der Beitrags- und Gebührensätze wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung gegenüber den bislang noch geltenden Beitrags- und Gebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung konkret erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in 2023 noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Die Anpassungen müssen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen.

Die betroffenen Beitrags- und Gebührenzahler werden hiermit schon von der damit verbundenen rückwirkenden Erhöhung der Beitrags- und Gebührensätze zum 01.01.2023 entsprechend vorinformiert.

Vorabinformation über neue Kanalbeiträge und -gebühren zum 01.01.2023