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Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain

Beitrag vom: 16. November 2022

Bebauungs- und Grünordnungsplan liegt im Zeitraum vom 16.11. bis 19.12.2022 zur Einsicht aus

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24 – Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. Gleichzeitig soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 24 geändert werden.
Das Planungsgebiet liegt in Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2, je Gemarkung Essenbach südlich der A 92, nördlich der Bahnlinie und der Deggendorfer Straße in Oberahrain, östlich der LA 7 und westlich der Straße „Moosäcker“.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie des Deckblatts Nr. 24 zum Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 16. November 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022 während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Lageplan Geltungsbereich
Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.