Beitrag vom: 10. März 2022
Ukrainische Flüchtlinge können sich ab 21. März in Ergolding registrieren
Registrierung vertagt
Ukrainische Flüchtlinge können sich ab 21. März in Ergolding registrieren
Auch wenn die Arbeiten auf Hochtouren laufen: Aktuell sind die technischen Kapazitäten am Landratsamt Landshut noch nicht verfügbar, um die große Anzahl an neu angekommenen Flüchtlingen aus der Ukraine sofort registrieren zu können. Deshalb wird diese Meldung erst ab 21. März 2022 möglich sein – wenn das Ankunftszentrum in Ergolding (Schinderstraßl 19, 84030 Ergolding – ehemalige Happy Sports-Halle) in Betrieb geht.
Rechtlich gesehen ist diese Verzögerung kein Problem – die Flüchtlinge müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einreise registrieren. Diese Anmeldung berechtigt die Flüchtlinge dann auch zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen unter der Nummer 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
Pressemeldung Landratsamt Landshut vom 10. März 2022