Zusammenfassung der aktuell geltenden Regelungen für die Erwachsenenbildung
Regelungen für Gebiete mit einer Inzidenz unter 1.000:
Angebote der Erwachsenenbildung ohne Gesundheitskurse:
- 2G für die Teilnehmer*innen
- FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Gesundheitskurse:
- 2G+ für Teilnehmer*innen (Selbst- oder Schnelltest reicht!)
- FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Outdoor-Veranstaltungen:
- Allgemeine Kurse ohne Gesundheitsbildung und Führungen: Kein 2G-Nachweis erforderlich
- Kurse der Gesundheitsbildung: 2G+ für Teilnehmer*innen gem. § 4 Abs. 1 BayIfSMV
- In beiden Fällen entfällt die Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand gewahrt wird.
Kinder:
- 2G/2G+ entfällt für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten
- Zulassung von Schüler*innen bis 17 Jahre (und älter als 12 Jahre und 3 Monate)
Regelungen für Gebiete mit einer Inzidenz über 1.000
- Sämtliche Angebote dürfen nicht mehr in Präsenz durchgeführt werden.
- Bekanntmachung
Für die Bekanntmachung ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Diese muss erfolgen, sobald ein Landkreis an einem Tag die Inzidenzmarke übersteigt (maßgeblich: Wert des Robert-Koch-Instituts).
- Rücknahme
Die Rücknahme der Regelungen erfolgt ebenfalls über die Kreisverwaltungsbehörde – und zwar erst, nachdem an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 1.000er Inzidenz unterschritten wurde.
Für weitere Fragen schauen Sie auf die Webseite der VHS Landshuter Land: Volkshochschule Landshuter Land: Startseite (vhs-landshuter-land.de)
oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Rathaus, Frau Blumhagen unter Tel. 08703/808 -25