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VHS informiert!

Beitrag vom: 26. November 2021

Regelung Teilnahme VHS Kurse

Zusammenfassung der aktuell geltenden Regelungen für die Erwachsenenbildung

Regelungen für Gebiete mit einer Inzidenz unter 1.000:

Angebote der Erwachsenenbildung ohne Gesundheitskurse:

  • 2G für die Teilnehmer*innen
  • FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.

 

Gesundheitskurse:

  • 2G+ für Teilnehmer*innen (Selbst- oder Schnelltest reicht!)
  • FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.

 

Outdoor-Veranstaltungen:

  • Allgemeine Kurse ohne Gesundheitsbildung und Führungen: Kein 2G-Nachweis erforderlich
  • Kurse der Gesundheitsbildung: 2G+ für Teilnehmer*innen gem. § 4 Abs. 1 BayIfSMV
  • In beiden Fällen entfällt die Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand gewahrt wird.

 

Kinder:

  • 2G/2G+ entfällt für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten
  • Zulassung von Schüler*innen bis 17 Jahre (und älter als 12 Jahre und 3 Monate)

 

Regelungen für Gebiete mit einer Inzidenz über 1.000

  • Sämtliche Angebote dürfen nicht mehr in Präsenz durchgeführt werden.
  • Bekanntmachung
    Für die Bekanntmachung ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Diese muss erfolgen, sobald ein Landkreis an einem Tag die Inzidenzmarke übersteigt (maßgeblich: Wert des Robert-Koch-Instituts).
  • Rücknahme
    Die Rücknahme der Regelungen erfolgt ebenfalls über die Kreisverwaltungsbehörde – und zwar erst, nachdem an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 1.000er Inzidenz unterschritten wurde.

Für weitere Fragen schauen Sie auf die Webseite der VHS Landshuter Land: Volkshochschule Landshuter Land: Startseite (vhs-landshuter-land.de)
oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Rathaus, Frau Blumhagen unter Tel. 08703/808 -25