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Mitteilungen

Informationen Quarantänepflicht

Beitrag vom: 16. November 2021

Landratsamt Landshut informiert zu häufig gestellte Fragen zur Quarantänepflicht

Informationen aus dem Landratsamt Landshut

Informationen für bereits Quarantänepflichtige

  • Sie sind Kontaktperson zu einem Covid-19 Fall und haben Ihren PCR-Test oder professionell durchgeführten Schnelltest (POC) ab Tag 10 Ihrer Quarantäne wahrgenommen und ein negatives Ergebnis erhalten? Somit ist Ihre Quarantäne beendet.
  • Sie sind an Covid-19 erkrankt und haben Ihr negatives Test-Ergebnis (POC) vom Tag 14 der Quarantäne erhalten?

Senden Sie Ihr negatives Testergebnis an schnelltest@landkreis-landshut.de. Somit ist Ihre Quarantäne beendet. Die entsprechende Quarantänebescheinigung ist in Bearbeitung und wird in den kommenden Tagen per Mail oder Post an Sie übersandt. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraumes von Nachfragen diesbezüglich ab.

 

Informationen für positiv Getestete

Für positiv PCR-getestete Personen (Indexpersonen) gilt grundsätzlich:

  • Ihr Befund erreicht das Gesundheitsamt automatisch – Sie werden ggf. zeitverzögert von uns kontaktiert!
  • Umgehend in häusliche Quarantäne begeben: Dauer mindestens 14 Tage
  • Hygieneregeln einhalten
  • Von Familienangehörigen im eigenen Haushalt isolieren
  • bei Symptomen – Hausarzt kontaktieren, da in diesem Fall ebenfalls eine Krankschreibung benötigt wird
  • Enge Kontaktpersonen bleiben ebenfalls zu Hause in Quarantäne
    *Ausnahme: vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen, sofern diese symptomfrei sind
  • Haushaltsangehörige und andere enge Kontakte (siehe 3.1** – Kontaktpersonendefinition des RKIseit zwei Tagen vor der Abnahme des positiven Tests bzw. Symptombeginn im privaten wie auch beruflichen Umfeld über die Infektion informieren

 

Bei positivem Selbsttest gilt:

  • Begeben Sie sich in häusliche Quarantäne.
  • Teilen Sie uns Ihren positiven Selbsttest per E-Mail an schnelltest@landkreis-landshut.de mit.
  • Auf diese E-Mail erhalten Sie eine automatische Antwort, in der Ihnen erläutert wird, wie Sie sich nun zu verhalten haben und wo Sie einen PCR durchführen lassen können.
  • Es wird gebeten, Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Ihren Beruf und Ihren Arbeitgeber, Testdatum, die Art der Testung und gegebenenfalls den Beginn der Symptomatik zu übermitteln.
  • Ist der PCR negativ, ist Ihre Quarantäne beendet
  • Ist der PCR positiv – siehe Information für positiv Getestete

 

Bei positivem professionell durchgeführten Schnelltest (POC) gilt:

  • Ihr Befund erreicht uns automatisch.
  • Sie werden vom Gesundheitsamt kontaktiert und für einen PCR-Test angemeldet.
  • Mind. bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses müssen Sie sich in häusliche Quarantäne begeben.
  • Ist der PCR negativ, ist Ihre Quarantäne beendet
  • Ist der PCR positiv – siehe Information für positiv Getestete

 

Informationen für Kontaktpersonen von Infizierten

Für alle engen Kontaktpersonen zu einem Infizierten gilt:
Enge Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt** zu einem bestätigten COVID-19-Fall in dessen ansteckendem Zeitraum (ab 2 Tagen vor positivem Test bzw. Symptombeginn des Infizierten) hatten.

  • Häusliche Quarantäne dauert 10 Tage ab letztem Kontakt mit abschließendem Test ​(PCR / professioneller Schnelltest – Anmeldung Testzentrum Grieserwiese mit dem Schreiben, das Ihnen der Index von uns weiterleitet)
  • Bei Haushaltskontaktpersonen berechnet sich die Quarantäne ab dem ersten Absonderungstag der Indexperson.
  • Nach Möglichkeit von Familienangehörigen im eigenen Haushalt isolieren
  • Hygieneregeln einhalten
  • Bei auftretenden Symptomen bitte umgehend einen PCR-Test durchführen lassen (Hausarzt / Testzentrum, sofern der Infizierte Ihnen schon das von uns erhaltene Schreiben weiterleiten kann).

**Vollständig geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen müssen keine Quarantäne einhalten, sofern sie symptomfrei sind.

 

Informationen vom Landratsamt Landshut, 12.11.2021 (Aktuelles – Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de)