bayernweit gelten ab 09.11.2021 folgende Regelungen:
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Ausgenommen werden hiervon die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
- Der Zugang zu Handel und ÖPNV unterliegt weiter keiner 3G-Regelung
Zudem ist es weiter verpflichtend, eine FFP2-Maske zu tragen – ausgenommen ist hier das Personal, hier reicht weiterhin eine medizinische Maske aus.
Nähere Einzelheiten finden Sie in der 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(Bayer. Gesundheitsministerium, 9.11.2021)