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Dritte Corona-Impfung: Für wen ist sie gedacht?

Beitrag vom: 8. November 2021

Impfzentrum des Landkreises Landshut informiert über Vorgaben der Ständigen Impfkommission zur Booster-Impfung

„Auffrischungsimpfung“ oder „Booster-Impfung“: Die dritte Spritze im Zuge der Corona-Immunisierung kennt mehrere Namen. Doch für wen ist diese weitere Spritze überhaupt vorgesehen? Da sind sich die Bürgerinnen und Bürger wohl nicht so sicher, deshalb häufen sich die Anfragen am Impfzentrum in diesem Zusammenhang.

Das wichtigste vorab: Die Auffrischungsimpfung soll nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) frühestens sechs Monate nach Ende der ersten Impfserie erfolgen – also der zweiten Impfung durch die Präparate von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca. Sie ist gedacht für

  • Personen ab 70 Jahren
  • Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für Ältere und Senioren, auch unter 70 Jahren
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe arbeiten
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • Personen mit einer Immunschwäche

Bei Personen mit schwerer Immunschwäche kann die dritte Impfung bereits vier Wochen nach Abschluss der ersten Impfserie verabreicht werden. Wichtig aber ist: Über den Zeitpunkt einer weiteren Auffrischungsimpfung muss immer im Einzelfall nach eingehender ärztlicher Beratung entschieden werden. Die dritte Impfung erfolgt immer mit einem Wirkstoff auf mRNA-Basis – hierzu zählen die Vakzine von BioNTech und Moderna. Die „Booster-Impfung“ soll in erster Linie durch den Hausarzt erfolgen, aber auch am Impfzentrum ist zu den üblichen Betriebszeiten eine weitere Immunisierung möglich.

Neu ist auch: Die STIKO empfiehlt mittlerweile, dass Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft worden sind, vier Wochen nach ihrer Immunisierung einen Impfstoff auf mRNA-Basis erhalten sollen. Auch diese Impfung kann im Impfzentrum bzw. beim Betriebs- oder Hausarzt durchgeführt werden.

Die Auffrischungsimpfungen erfolgten auf Grundlage der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz, ergänzend zu den bestehenden STIKO-Empfehlungen: Dies gilt damit insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Personen ab 60 Jahren (nach individueller Abwägung, Beratung und Entscheidung) und Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben.

Am Impfzentrum des Landkreises in Kumhausen-Preisenberg besteht von Sonntag bis Donnerstag zwischen 8 und 15 Uhr jederzeit die Möglichkeit, sich gegen das Corona-Virus immunisieren zu lassen. Alternativ steht auch das Impfzentrum der Stadt Landshut zur Verfügung; dieses ist dienstags bis samstags jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr geöffnet.

Eine Voranmeldung ist jeweils nicht nötig, die Impflinge müssen nur Personalausweis und Impfbuch mitbringen. Allerdings muss bei erhöhter Nachfrage mit längeren Wartezeiten und in seltenen Fällen auch mit Abweisungen gerechnet werden, wenn die Kapazitätsgrenzen des Impfzentrums erreicht sind. Grundsätzlich gilt: Die Impfung ist nicht ortsgebunden – es besteht deshalb auch die Möglichkeit, sich in anderen deutschen Impfzentren impfen zu lassen.

Weitergehende Fragen zur Corona-Auffrischungsimpfung werden auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts behandelt.

Info-Hotline des Impfzentrums:

0871 408-5560, täglich 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Ab 01.11.2021: täglich von 8.00 bis 15.30 Uhr

Pressemeldung Landkreis Landshut