Beitrag vom: 30. September 2021
Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021
Zwischen 14.10. und 27.10. ist die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Abberufung des Landtags“
Die Unterschriftenliste liegt im Nebengebäude (Einwohnermeldeamt) aus. Die Öffnungszeiten während der Eintragungsfrist, sind wie folgt:
Besondere Öffnungszeiten: