Beitrag vom: 1. September 2021
Erlaubnisantrag schriftlich an die Regierung von Niederbayern schicken
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen AGGlüStV zum 01.07.2021 möchten wir darauf hinweisen, dass Wattturniere gem. Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV i. V. m. § 28 Abs. 2 GlüStV 2021 künftig erlaubnispflichtig sind.
Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).
Der (formlose) Erlaubnisantrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Regierung von Niederbayern zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. entsprechende Unterrichtung der Kommunen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
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