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3G-Regel in den Freibädern ab Samstag, 28.08.2021

Beitrag vom: 27. August 2021

Die 3G-Regel beim Freibadbesuch im Markt Essenbach tritt ab Samstag, den 28.08.2021, in Kraft.

Liebe Badegäste,

da der Inzidenzwert im Landkreis Landshut am Donnerstag, den 26.08.2021 das dritte Mal in Folge über 35 lag, gilt ab dem übernächsten Tag, also Samstag, den 28.08.2021, die 3G-Regel auch im Landkreis Landshut (weiter Informationen hierüber finden Sie auf der Homepage des Landkreises Landshut).

 

Dies bedeutet unter anderem, dass die Freibäder im Markt Essenbach nur noch getestet, geimpft oder genesen besucht werden dürfen!

Der POC-Antigen-Schnelltest darf dabei vor höchstens 24 Stunden, ein PCR-Test vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus! 

Eine Testung vor Ort ist ebenfalls nicht möglich!

 

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, sowie Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.

Schüler ab 15 Jahren müssen ihren Schülerausweis vorzeigen!

Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien.