Beitrag vom: 1. März 2021
Informationen zum Impfzentrum für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen
Wie kann ich mich zur Impfung anmelden?
Die Anmeldung zur Impfung können Sie über das zentrale Onlineportal https://impfzentren.bayern/ vornehmen. Für den Prozess der Registrierung ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich!
Impfzentrum Landkreis Landshut
Ziegelfeldstraße 1
84036 Kumhausen/Preisenberg
Wann hat das Impfzentrum geöffnet?
Öffnungszeiten des Impfzentrums
Täglich (sieben Tage/Woche)
08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Impftermine nur nach Vereinbarung! Auskünfte und Termine werden nicht vor Ort gegeben.
Wie komme ich zum Impfzentrum?
Das Impfzentrum kann mit einem PKW aus Richtung Landshut oder Taufkirchen kommend über die B 15 erreicht werden. Von Landshut kommend fahren Sie durch Kumhausen und biegen anschließend rechts in die Preisenberger Hauptstraße ein. Anschließend fahren Sie gleich wieder rechts in die Ziegelfeldstraße. Das Impfzentrum liegt dann auf der linken Seite.
Von Taufkirchen kommend biegen Sie nach der Ortschaft Niederkamm links in die Preisenberger Hauptstraße ein und fahren anschließend rechts in die Ziegelfeldstraße. Das Impfzentrum liegt dann auf der linken Seite.
Es stehen Ihnen mehrere Parkplätze direkt vor dem Impfzentrum zur Verfügung.
Sie können das Impfzentrum auch mit der Stadtbuslinie 1 (Preisenberg – Kumhausen) erreichen. Die Haltestelle befindet sich in der Preisenberger Hauptstraße, ca. 50 m vom Impfzentrum entfernt.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben selbständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Impfzentrum zu kommen, können Sie alternativ das neue Mobilitätsangebot „5050 Mobil“ des Landkreises Landshut nutzen. Personen über 70 Jahre und Menschen mit Schwerbehindertenausweis können bei ihren Gemeindeverwaltungen, im Landratsamt oder online Wertschecks für die Hälfte des tatsächlichen Betrages erstehen und diese für Fahrten in teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen verwenden. Der Landkreis Landshut kommt für die andere Hälfte der Fahrtkosten auf. Mehr Informationen zu diesem Angebt erhalten Sie bei der Behindertenbeauftragten Linda Pilz unter 0871/4082118 oder unter www.5050mobil.de.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Zur Vorbereitung können Sie sich beim Bayer. Gesundheitsministerium bereits alle wichtigen Dokumente herunterladen und im Vorfeld ausfüllen!
Die Unterlagen finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Weiterhin müssen Sie mitbringen:
Besteht eine Maskenpflicht im Impfzentrum?
Es besteht für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht!
Können die Fahrtkosten zum Impfzentrum übernommen werden?
Personen mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl sowie Personen mit einem Pflegegrad 3 und einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität und Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Fahrtkosten bei ihren Krankenkassen geltend machen.
Ist das Impfzentrum barrierefrei zugänglich?
Das Impfzentrum ist barrierefrei zugänglich. Der Zugang zu allen Räumlichkeiten ist stufen- und schwellenfrei. In allen Räumen ist ausreichend Platz für Assistenz, Rollstühle oder Rollatoren. Weiterhin sind genügend Sitzmöglichkeiten vorhanden.
Ab Mitte Februar stehen außerdem barrierefreie Toiletten auf dem Außengelände des Impfzentrums zur Verfügung.
Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gibt es kein Leitsystem, allerdings sind die Mitarbeiter*innen des Impfzentrums gerne bei der Orientierung im Impfzentrum behilflich. Außerdem sind die Hinweisschilder in möglichst großer Schrift und barrierearm gestaltet.
Darf ich eine Begleitperson mitbringen?
Personen, bei denen die Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen ist (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis), sowie Personen, die eine Begleitung einer Bezugsperson benötigen, dürfen diese mitbringen.
Stehen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung?
Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können Gebärdensprachedolmetscher/-innen zur Impfung mitbringen. Das Impfzentrum erstattet nachträglich die von den Gebärdensprachedolmetscher/-innen ausgestellte Rechnung.
Erklärung: Die Kosten für Gebärdendolmetscher/-innen zählen zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV vom 8.2.2021 und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Stehen Informationen zur Impfung in Leichter Sprache zur Verfügung?
Im Impfzentrum sowie auf der Homepage des Landkreises Landshut stehen Informationsmaterialien in Leichter Sprache zur Verfügung. Insbesondere das Aufklärungsmerkblatt und eine Ausfüllhilfe für den Anamnesebogen.
Sollten Sie Bedarf haben, wenden Sie sich gerne an das Team im Impfzentrum.
Wo gibt es weiterführende Informationen zur Corona-Schutzimpfung?
Das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege stellt aktuelle Informationen zu Impfung barrierearm zur Verfügung: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Informationen auf einen Blick und als pdf-Datei finden Sie hier:
Informationen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zum Impfzentrum.docx (002)