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Neues Abstandsflächenrecht Bayer. Bauordnung

Beitrag vom: 4. Februar 2021

Erlass einer Abstandsflächensatzung durch den Markt Essenbach

Am 01.02.2021 ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Einer der Hauptpunkte der Novelle ist eine umfassende Neugestaltung des Abstandsflächenrechts.

Das Gesetzesvorhaben sieht u. a. eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (H = Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks), mindestens jedoch 3 Meter vor. Das führt – und dies war die politische Intention des Gesetzgebers – zu einem Zusammenrücken der Baukörper (Nachverdichtung) in der zukünftigen Ortsentwicklung. Die Bebauung der Nachbargrundstücke hätte somit also näher an die Grundstücksgrenzen heranrücken dürfen, als dies nach dem alten Recht der Fall war.

Da dies durchaus zu Konflikten unter den Nachbarn und vor allem auch zu Einschränkungen der Wohnqualität hätte führen können, hat der Markt Essenbach von seinem Recht Gebrauch gemacht, durch den Erlass einer Abstandsflächensatzung im gesamten Gemeindegebiet weitgehend die alte Rechtslage beizubehalten.

Damit verbleibt es im gesamten Gemeindegebiet weitgehend bei den alten Abstandsflächentiefen. Die damit verbundene Beibehaltung der alten, größeren Gebäudeabstände trägt zur Verbesserung von Belichtung, Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke bei, ggf. auch zu einer Verbesserung des Brandschutzes. Der Markt möchte damit für sein Gemeindegebiet höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen festlegen bzw. die bisherigen Standards beibehalten und ist sich auch bewusst, dass die Verlängerung der Abstandsflächen gegenüber der neuen Bayerischen Bauordnung Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken haben kann und damit auch Eigentümerinteressen nachteilig betroffen werden können. Der Markt hält aber die Aufrechterhaltung und ggf. sogar eine Verbesserung der Wohnqualität im Gemeindegebiet für vorrangig, was auch mögliche Eigentumseinschränkungen rechtfertigt.

Die neue Abstandsflächensatzung des Marktes Essenbach wurde in der letzten Sitzung vom Marktgemeinderat einstimmig beschlossen und ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Die Satzung ist hier auf der Homepage des Marktes veröffentlicht: Satzungen & Verordnungen