Beitrag vom: 15. Juni 2020
Kurzfristige Änderungen sind allerdings nicht auszuschließen.
Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können inzwischen neben den Kinderspielplätzen auch die gemeindlichen Bolzplätze unter Beachtung nachfolgender Hygiene-Regeln geöffnet werden:
Kurzfristige Änderungen sind allerdings nicht auszuschließen. Bitte beachten Sie auch die aktuelle Beschilderung.