Beitrag vom: 26. Mai 2020
Die Formulare sind ab dem 25.05.2020 gültig!
Hier erhalten Sie die Erklärungen zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall:
Erklärung Notbetreuung – alleinerziehend
Erklärung Notbetreuung – kritische Infrastruktur
Erklärung Notbetreuung – Vor- oder Abschlussschüler/innen
Erklärung zur Betreuung – Geschwisterkinder
Erklärung zur Betreuung – Vorschulkinder/Kindern mit (drohender) Behinderung
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung vorzuliegen haben.
Das Informationsblatt gibt Ihnen hierbei eine Hilfestellung.
Den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an giftthaler@essenbach.de oder per Fax an 08703 808-38 senden.