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Parteiverkehr ab Montag wieder möglich

Beitrag vom: 8. Mai 2020

Aufgrund der noch bestehenden Infektionsgefahr empfiehlt die Marktverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern jedoch weiterhin, ausschließlich dringende Behördengänge vor Ort zu erledigen.

Das Rathaus des Marktes Essenbach sowie das Nebengebäude mit Einwohnermeldeamt und Gewerbe- und Standesamt stehen ab Montag, 11. Mai 2020, seinen Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den üblichen Geschäftszeiten offen.
Damit endet vorerst die „Corona bedingte Phase“, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktverwaltung in erster Linie telefonisch bzw. per Mail erreichbar waren und nur in dringlichsten Fällen persönliche Termine vereinbart wurden.

Um die Besucher sowie die Mitarbeiter vor unnötigen Gesundheitsrisiken zu schützen wird weiterhin großer Wert auf die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen gelegt.

Zur Minderung des Infektionsrisikos sind ab Montag, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten alle Rathausbesucher verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (notfalls können Mund und Nase auch durch einen Schal oder ein Tuch bedeckt werden). In den Eingangsbereichen von Rathaus und Nebengebäude stehen Spender für die notwendige Handdesinfektion bereit.
Um die Abstände zu wahren, werden am Boden teilweise Abstandsmarkierungen angebracht, wobei größtes Vertrauen in die Eigenverantwortung der Besucher besteht, die Abstandsregelungen möglichst in allen Lebenssituationen einzuhalten und natürlich auch bei eventuellen Wartezeiten stets auf einen Mindestabstand zu achten.

Aufgrund der noch bestehenden Infektionsgefahr empfiehlt die Marktverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern jedoch weiterhin, ausschließlich dringende Behördengänge vor Ort zu erledigen. Denn die Erfahrung der vergangenen Wochen hat durchaus gezeigt, dass viele Anliegen auch per Telefon, E-Mail oder Post abgewickelt werden können.