Beitrag vom: 6. April 2020
Aktueller Hinweis zum „Steckerfisch grillen“
Vom Landratsamt Landshut wurde mitgeteilt, dass es eine „Steckerlfischregelung“ (auch für Vereine, nun zulässig) gibt.
Der Mitarbeiter am Grill muss mit Mundschutz und Handschuhen arbeiten, derjenige, der den Fisch abholt, muss mindestens 1,5 m Abstand halten und nach Bezahlung sofort wieder gehen, dann darf der Steckerlfisch wie üblich verkauft werden.
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