Beitrag vom: 26. Februar 2020
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan für das oben genannte Gebiet durch Deckblatt Nr. 20 zu ändern. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Hier soll das Landratsamt Landshut sowie die Integrierte Leitstelle Landshut entstehen. Zusätzlich werden noch andere Nutzungen in den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans integriert.
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Flurstück Nrn. 37 Tfl., 38, 1034/1 Tfl., 1046, 1047, 1050 Tfl., 1051, 1053 Tfl., 1054, 1055 Tfl., 1055/4 Tfl., Gemarkung Essenbach; Östlich der Altheimer Straße, südwestlich und nordöstlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara;
Die genannten Flächen sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses finden Sie hier.