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Mitteilungen

Kommunalwahl 15. März 2020

Beitrag vom: 19. Februar 2020

Informationen zur Briefwahl

Eine Antragstellung für einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen, allerdings nicht telefonisch!

 Durch eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Für eine schnellere Bearbeitung ist das Mitbringen Ihrer ausgefüllten Wahlbenachrichtigung hilfreich. Bei der Abholung der Unterlagen durch eine andere Person ist zusätzlich zum Antrag der Vollmachtsabschnitt auszufüllen (zwei Unterschriften notwendig).

Für eine schriftliche Beantragung verwenden Sie in der Regel die Rückseite des Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes. Den ausgefüllten Antrag können Sie uns postalisch zukommen lassen oder in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich des Rathauses einwerfen.

Online können Sie über unser Bürgerserviceportal oder durch das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung Ihren Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Unser Bürgerserviceportal erreichen Sie unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/essenbach/ oder über die Homepage des Marktes Essenbach www.essenbach.de -> Rathaus -> Bürgerservice.

Die Briefwahlunterlagen werden nach der Antragstellung postalisch zugesandt. Sie können bei persönlicher Antragstellung auch an den jeweiligen Antragsteller oder an die bevollmächtigte Person (welche bei der Abholung schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt) direkt ausgehändigt werden.

Briefwahl mit Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 13.03.2020, 15:00 Uhr beantragt werden, nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 15.03.2020, 15:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche und Online-Beantragung nur bis spätestens Mittwoch, 11.03.2020, 15:00 Uhr erfolgen kann, da der rechtzeitige Postversand sichergestellt sein muss.

Jede/r Wahlberechtigte hat selbst die Verantwortung zu tragen, dass sein/ihr roter verschlossener Wahlbrief rechtzeitig (spätester Eingang: Wahlsonntag, 15.03.2020, 18:00 Uhr) bei der Gemeinde eintrifft. Falls Sie den Postweg wählen, beachten Sie bitte die Entleerungszeiten von den Postbriefkästen und werfen Sie die Wahlbriefe nicht mehr am Samstag vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post! Im Zweifel können Sie die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag 18:00 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.