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Information zu B15neu

Beitrag vom: 6. Februar 2020

Regensburg – Landshut – Rosenheim

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut, Bauabschnitt I von Essenbach (A92) bis Dirnau (Las 14), Bau-km 48+110 bis 49+900, im Gebiet der Stadt Landshut und des Marktes Essenbach, sowie einer ökologischen Kompensationsmaßnahme im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach, Landkreis Landshut;

Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. FStrG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfg

-Anhörungsverfahren-

In der Zeit vom 13.02.2020 bis 16.03.2020 liegen die Planunterlagen zu dem oben dargestellten Straßenbauvorhaben beim Markt Essenbach, Zimmer Nr. 17, in den Dienstzeiten Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag – Mittwoch 13:00 bis 15:00, Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr zur Einsicht aus.

Einwendungen gegen den Plan können bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, I. OG, Zimmer 17 oder bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Hauptgebäude Zi.Nr. 223 erhoben werden.

Die Einwendungsfrist endet einen Monat nach Auslegungsende am 16.04.2020.

Zudem sind die Planunterlagen im Internet unter www.regierung.niederbayern.bayer.de unter den Rubriken „Planung und Bau“, „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“, „Neue Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen.

 

Hier finden Sie die Bekanntmachung.