Beitrag vom: 19. Juli 2019
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 15
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Baustoffaufbereitung“, Unterahrain aufzustellen.
Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 15 wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 12.03.2019 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1022 Tfl., 1024 Tfl., 1025 Tfl. 1026 Tfl., Gemarkung Oberwattenbach (nördlich der Bahnlinie Landshut – Bay. Eisenstein, südlich der A 92 und östlich der Straße Moosäcker) ist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Baustoffaufbereitung“ geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 15 mit Begründung, Umweltbericht, Beschreibung des Schichtaufbaus und dem Schalltechnischen Gutachten liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 05. August 2019 bis 04. September 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
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