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Änderung des Flächennutzungsplanes

Beitrag vom: 19. März 2019

Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet (nördlich der Flurstraße und westlich der Ziegelei) einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018 zur Auslegung gebilligt.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 vorzunehmen sind.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, 28. März 2019 bis 29. April 2019 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.

 

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Weiter Informationen finden Sie hier.