Beitrag vom: 20. August 2018
Durch Deckblatt Nr. 19 im Parallelverfahren
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Fl. Nr. 219, Gemarkung Altheim
südlich der Autobahn A92 und nördlich der Bahnlinie Landshut – Bayerisch Eisenstein
Die Fläche wird derzeit landwirt-schaftlich genutzt und ist als solche im Flächennutzungsplan dargestellt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.07.2018 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch ein Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan zu ändern.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gesondert bekannt gegeben.