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Beitrag vom: 19. Februar 2018

Vollzug des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) Raumordnungsverfahren B 15neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut

Die Regierung von Niederbayern – höhere Landesplanungsbehörde – hat für die B 15neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut, ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom 08.02.2018 abgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist gemäß Art. 25 Abs. 6 Satz 2 BayLplG durch ortübliche Bekanntmachung zu unterrichten.

 

Die landesplanerische Beurteilung ist unter www.regierung.niederbayern.bayern.de ins Internet eingestellt und kann unter der Rubrik „Aufgabenbereiche/Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr/Raumordnung, Landes- und Regionalplanung/Raumordnungsverfahren“ unter „Abgeschlossene Raumordnungsverfahren in Niederbayern“ eingesehen werden.

 

Der direkte Link zum ROV und der landesplanerischen Beurteilung lautet http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/2/raumordnung/verfahren/rov_b15_neu.php