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Sozialwahl 2017

Beitrag vom: 26. April 2017

Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Über 51 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der
gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen
Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte
haben ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer
Leistungen, berufen den Vorstand und entscheiden beispielsweise auch über Fusionen.

Näheres erfahren Sie hier.

 

Quelle Bild: http://aca-online.de/sozialwahlen-2017/