Beitrag vom: 2. Februar 2017
das neue Programm für das Sommersemester 2017 der VHS Essenbach ist online
Liebe VHS-Besucher,
das neue Programm für das Sommersemester 2017
der VHS Essenbach ist online.
Auf das Bild klicken um zum Programm zu gelangen.
Die VHS Essenbach ist die Bildungseinrichtung des Marktes Essenbach.
Die Kurse und Veranstaltungen der VHS Essenbach sind grundsätzlich für jeden
zugänglich.
Eine Anmeldung zu allen Kursen und Veranstaltungen hat jeweils vorher zu
erfolgen. Sie ist verbindlich.
Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. Die jeweiligen Gebühren werden bei
Kursbeginn fällig. Zusätzlich anfallende Auslagen (z.B. Materialkosten) werden über die
jeweiligen Kursleiter/-innen gesondert abgerechnet.
Die Gebühr muss spätestens zu Kursbeginn mit genauer Kursbezeichnung auf
unser Konto überwiesen werden.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie, die in einem gemeinsamen Haushalt
leben, denselben Kurs, so kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden.
Die kursfreien Tage richten sich im Allgemeinen nach der für Bayern gültigen
Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.
Für die Garderobe der Teilnehmer und persönliche Gegenstände aller Art haftet die
VHS nicht. Für Unfälle und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Die Hin- und
Rückfahrt zu allen Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die VHS behält sich die Änderung des Veranstaltungsprogramms sowie die Verlegung
und die Absage von Kursen und Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen vor.
Kursverlegungen oder Absagen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Bei Kursabsagen werden bereits bezahlte Gebühren zur Gänze zurückerstattet. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Teilnehmer können von einer Anmeldung zu einem Kurs bis zwei Tage vor
Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Abmeldungen einen Tag
vorher oder am Tag des Kursbeginns fällt eine Ausfallgebühr von 5,00 € an.
Hat eine Abmeldung am Tag des Kursbeginns den Ausfall des Kurses zur Folge,
muss die vollständige Kursgebühr entrichtet werden.
Eine unterlassene Abmeldung verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der
Gesamtgebühr.
Falls ein unentschuldigtes Nichterscheinen auf eine plötzliche Erkrankung
zurückzuführen ist, muss keine Gebühr entrichtet werden, sofern ein ärztliches
Attest vorliegt.
Muss ein Teilnehmer einen Kurs aus dringenden persönlichen Gründen (z.B. längere
Erkrankung) abbrechen, kann nach Absprache mit der Geschäftsleitung im Einzelfall
eine anteilige Rückerstattung erfolgen.
Die Eltern werden gebeten, kranke Kinder nicht in den Unterricht zu schicken. Bei
ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht.