Anpassung Bayer. Infektionsschutzverordnung 15.02.2022

Das Bayerische Kabinett hat in der Sitzung vom 15. Februar 2022 weitere Anpassungen an die derzeitige Corona-Lage beschlossen.

Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat. Die Infektionszahlen sind stabil und mittlerweile auch rückläufig. Gleichzeitig ist die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es droht keine Überlastung. Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird. Bayern schreitet daher auf dem bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz. Jede Entspannung der Infektionslage muss mit einem Zurückfahren der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein. Daneben bleibt das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie.

Zum 19. März 2022 enden voraussichtlich die aktuell geltenden bundesrechtlichen Corona-Befugnisse (§ 28a IfSG). Bis dahin sollen vorsorglich diese Handlungsmöglichkeiten im Freistaat aufrechterhalten bleiben, um jederzeit lageangepasst auf die Pandemie reagieren zu können. Der Bayerische Landtag wird daher gebeten, in seiner Sitzung vom 15. Februar für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse zunächst bis einschließlich 19. März 2022 festzustellen.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022  angepasst. (Berichtsauszug)

Den kompletten Bericht aus der Kabinettsitzung vom 15. Februar mit allen Änderungen finden Sie hier: Bericht Bayer. Staatsregierung Kabinettssitzung 15.02.2022

Anpassung Bayer. Infektionsschutzverordnung 25.01.2022

Ministerrat beschließt die Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzverordnung. Die Anpassungen treten zum 27. Januar 2022 in Kraft

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

 

 

 

 

 

 


Den ganzen Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung: Bayer. Kabinettssitzung-Änderung Infektionsschutzmaßnahmenverordnung-Anpassung-25-01-2022

Maßnahmen Corona Pandemie

Ministerrat beschließt die Verlängerung der 15. Bayer. Infektionsschutzverordnung bis zum 9. Februar 2022.
Den Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung: Bericht Bayer. Staatsregierung Kabinettssitzung 11.01.2022 Verlängerung Bayer Infektionsschutzverordnung

Freiwillige Helfer gesucht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach einigen „normaleren“ Sommermonaten fordert die Corona-Pandemie mit ihrer vierten Welle wiederum alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie wir es uns nicht haben vorstellen wollen. Für die gesamte Bevölkerung bedeutet dies wieder weitgehende Einschränkungen und insgesamt eine gemeinsame Kraftanstrengung.
Insbesondere die in Heimen tätigen Verantwortlichen, Pflegekräfte, Betreuungskräfte und sonstigen Beschäftigten leisten Tag für Tag und Rund-um-die-Uhr außerordentliches und stoßen dabei immer mehr an ihre Grenzen. Hinzu kommt, dass es aufgrund der Gesamtsituation in den Heimen neben der grundsätzlichen Belastung auch noch zu Krankheitsausfällen im Personal kommen kann bzw. Personal aufgrund eigener Quarantäne nicht arbeiten kann und damit die vorhandene Personalsituation verschlechtert.

Im schlimmsten Fall kann es auch wieder zu Corona-Ausbrüchen kommen. Dies kann sogar dazu führen, dass eine fachgerechte Mindestversorgung der Bewohner nicht mehr sichergestellt werden kann.

Eine Hilfe kann für die Heime in dieser Dauerbelastung (bei Personalproblemen und insbesondere bei der größeren Notlage eines tatsächlichen Corona-Ausbruchs) eine Unterstützung durch freiwillige Helfer vor Ort sein. Besonders gesucht sind dabei Angehörige von Berufsgruppen mit einem Bezug zur Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen bzw. Menschen mit Behinderung, aber auch jeder freiwillige Helfer, der als „Helfende Hand“ eingesetzt werden kann, kann ggf. unterstützend eingesetzt werden.

Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass freiwillige Helfer bei einem Corona-Ausbruch grundsätzlich nur im nicht infizierten Bereich eingesetzt würden. Das Personal von Heimen ist unverändert über das normale Maß hinaus gefordert und kann jede Unterstützung benötigen. Die Wertschätzung der Einrichtungen und des Personals ist von großer Bedeutung und kommt letztendlich auch den Bewohnern der Heime zu Gute.

Wenn Sie helfen wollen und können, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: rathaus@essenbach.de
Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme zu den Heimen in der Marktgemeinde Essenbach. 

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landratsamt wenden
(telefonisch 0871/408-1881 oder E-Mail heimaufsicht@landkreis-landshut.de).

Aufruf des Landrats Peter Dreier, Landratsamt Landshut 23.11.2021

VHS informiert!

Zusammenfassung der aktuell geltenden Regelungen für die Erwachsenenbildung

Regelungen für Gebiete mit einer Inzidenz unter 1.000:

Angebote der Erwachsenenbildung ohne Gesundheitskurse:

 

Gesundheitskurse:

 

Outdoor-Veranstaltungen:

 

Kinder:

 

Regelungen für Gebiete mit einer Inzidenz über 1.000

Für weitere Fragen schauen Sie auf die Webseite der VHS Landshuter Land: Volkshochschule Landshuter Land: Startseite (vhs-landshuter-land.de)
oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Rathaus, Frau Blumhagen unter Tel. 08703/808 -25

verschärfte Corona-Maßnahmen

Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen, welche mit Wirkung ab 24. November 2021 in Kraft treten.
Die Pressemeldung der Bayer. Staatskanzlei hierzu finden Sie hier: Bericht Bayer. Staatsregierung Kabinettssitzung 23.11.2021_Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Blocken. Bremsen. BoosternImpfaufruf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

derzeit infizieren sich wieder sehr viele Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Krankenhäuser schlagen Alarm. Das zeigt: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, die Situation erscheint vielmehr ernster denn je.

Doch wir sind der Pandemie nicht schutzlos ausgeliefert: Neben den AHA-Regeln ist die Impfung die wirkungsvollste vorbeugende Strategie gegen eine Infektion mit dem Coronavirus. Auch die Auffrischungsimpfung, die Booster-Impfung, hat dabei entscheidende Bedeutung: Studienergebnisse weisen darauf hin, dass bestimmte Personengruppen, so auch ältere Menschen, vermehrt von einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach ihrer vollständigen COVID-19-Impfung betroffen sein können – deshalb ist eine Auffrischungsimpfung für sie besonders wichtig.

Die Auffrischungsimpfung wird aus medizinischen Gründen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankung empfohlen und zwar sechs Monate nach einer Zweitimpfung bzw. vier Wochen nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung, Auffrischungsimpfungen grundsätzlich von allen Personen in Anspruch genommen werden, die diese sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.

Sollte auch Ihre Impfserie bereits sechs Monate zurückliegen, raten wir Ihnen: Nutzen Sie das Angebot für eine Auffrischungsimpfung!

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  1. Wir empfehlen Ihnen vorrangig eine Impfung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt sowie in einer der vielen fachärztlichen Praxen. Nehmen Sie bitte mit der betreffenden Praxis Kontakt auf.
  2. Alternativ können Sie sich auch an Ihr kommunales Impfzentrum wenden oder eines der Impfangebote vor Ort wahrnehmen.
    Eine Übersicht der bayerischen Impf-Aktionen findet sich unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#Impfen_Aktionen

Auch diese Impfung ist für Sie natürlich kostenfrei.

Sofern Sie sich für eine Impfung bei unserem kommunalen Impfzentrum interessieren, haben Sie die Möglichkeit, einen Impftermin telefonisch oder online zu vereinbaren. Sie erreichen das Impfzentrum des Landkreises Landshut immer sonntags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr.

Sie können aber auch online einen Termin über das bayerische Impfportal BayIMCO unter www.impfzentren.bayern buchen. Soweit Ihr Registrierung noch besteht, können Sie diese nutzen. Sollten Sie keinen Account (mehr) haben, melden Sie sich einfach neu an.

Neben den Auffrischungsimpfungen für bereits vollständig geimpfte Personen werden selbstverständlich auch weiterhin die Erst- und Zweitimpfungen zur Grundimmunisierung für noch nicht (vollständig) geimpfte Personen angeboten. Diese Aufgabe übernehmen ebenfalls insbesondere die haus- und fachärztlichen Praxen.

Bitte bringen Sie zu jeder Impfung, unabhängig davon, ob diese in einem Impfzentrum oder einer haus oder fachärztlichen Praxis stattfindet, Ihren Impfpass, Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und – falls vorhanden – Ihre medizinischen Unterlagen mit (z.B. Herzpass, Diabetikerausweis, Medikamentenliste).

Für die Auffrischungsimpfung wird unabhängig davon, welcher Impfstoff bei Ihrer vorher erfolgten Immunisierung verwendet wurde, eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer oder Moderna verabreicht.

Bei Fragen oder Bedenken sprechen Sie bitte Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Diese können Sie individuell beraten und bei einer informierten Entscheidung sowie einer fundierten Nutzen-Risiko-Abwägung zur Impfung unterstützen.

Herzlichen Dank, dass Sie Ihren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!

Informationen Quarantänepflicht

Informationen aus dem Landratsamt Landshut

Informationen für bereits Quarantänepflichtige

Senden Sie Ihr negatives Testergebnis an schnelltest@landkreis-landshut.de. Somit ist Ihre Quarantäne beendet. Die entsprechende Quarantänebescheinigung ist in Bearbeitung und wird in den kommenden Tagen per Mail oder Post an Sie übersandt. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraumes von Nachfragen diesbezüglich ab.

 

Informationen für positiv Getestete

Für positiv PCR-getestete Personen (Indexpersonen) gilt grundsätzlich:

 

Bei positivem Selbsttest gilt:

 

Bei positivem professionell durchgeführten Schnelltest (POC) gilt:

 

Informationen für Kontaktpersonen von Infizierten

Für alle engen Kontaktpersonen zu einem Infizierten gilt:
Enge Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt** zu einem bestätigten COVID-19-Fall in dessen ansteckendem Zeitraum (ab 2 Tagen vor positivem Test bzw. Symptombeginn des Infizierten) hatten.

**Vollständig geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen müssen keine Quarantäne einhalten, sofern sie symptomfrei sind.

 

Informationen vom Landratsamt Landshut, 12.11.2021 (Aktuelles – Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de)

Sinfonietta abgesagt

Alle Sinfonietta-Konzerte (Schüler- wie Abendkonzert) am 26. November 2021 werden angesichts der aktuellen Pandemielage abgesagt.

Wer Karten für die Abendveranstaltung bereits erworben hat, kann diese im Rathaus Essenbach zurückgeben.