Foto: Tobias Nagler/Staatliches Bauamt Landshut
Mit nachfolgender Pressemitteilung informiert das staatliche Bauamt Landshut über den weiteren zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen bezüglich des Geh- und Radweges zwischen Ohu/Ahrain und Essenbach:
Schöffenwahl 2023Schöffenwahl 2023
Aufstellung einer Schöffenliste
Für die Jahre 2024 – 2028 werden wieder Schöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern gewählt. Der Markt Essenbach muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Bewerben können sich:
- deutsche Staatsangehörige,
- zwischen dem 25. und 70. Lebensjahr (Stichtag 01.01.2024),
- die in der Gemeinde wohnen,
- gesundheitlich geeignet sind,
- die deutsche Sprache für das Amt ausreichend beherrschen und
- nicht in Vermögensverfall geraten sind.
Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
- Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessenten sollen sich umgehend schriftlich beim Markt Essenbach oder per E-Mail (abbara@essenbach.de) und ausschließlich unter Verwendung der speziellen Bewerbungsformulare für Schöffen bewerben. Die Formulare sind in der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Zimmer 18 erhältlich oder können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023!
Amtl. Bekanntmachung
2023_02_16_Verfahrenshinweis Bundesnetzagentur
Hinweis: Geänderte Frist für Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren SuedOstLink Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a, jeweils Abschnitt D 3 b (Konverterbereich ISAR)
Die Bundesnetzagentur hat durch eine amtliche Bekanntmachung in der Landshuter Zeitung am 15. Februar 2023 darauf hingewiesen, dass sich die Frist für die Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren SuedOstLink Vorhaben Nr. 5 und 5a, jeweils Abschnitt 3 D b (Konverterbereich ISAR), geändert hat und nun wie folgt lautet:
Einwendungen können in einem Zeitraum vom 23.02.2023 bis zum 24.03.2023 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Grund der erneuten Anhörung: Es wurden Unterlagen ergänzt, die in der Fassung der ursprünglichen Internetveröffentlichung vom 16. Januar 2023 nicht enthalten waren.
Jugendschöffenwahl 2023Jugendschöffen gesucht!
Übernehmen Sie ein sinnstiftendes Ehrenamt, das Ihnen breitgefächerte Einblicke in die Rechtsprechung bietet und Sie Teil davon werden lässt.
Als Jugendschöffe begleiten Sie Gerichtsverhandlungen und fällen gemeinsam mit Berufsrichtern ein Urteil über jugendliche Angeklagte.
Weitere Informationen: Jugendschöffen gesucht
Eine Bewerbung ist bis 14. April 2023 möglich.
Jugendschöffen gesucht | Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de)
Grundsteuerreform – FristverlängerungInformationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Bayerischen Grundsteuerreform
Ihre Grundsteuererklärung können Sie noch bis spätestens 31. Januar 2023 bequem und einfach über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt abgeben.
Sämtliche Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter folgenden Link:
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
SpendenübergabeSpendenübergabe „Erwin on tour“
Im Rahmen der Spendenaktion „Erwin on tour“ überreichten, am Montag, 22.08.2022, die Bürgermeister des Marktes Essenbach, Herr Dieter Neubauer, Erster Bürgermeister und Herr Claus Schorn, Zweiter Bürgermeister, Herrn Erwin Irlbeck jeweils einen Scheck.
Mit den Spendenschecks unterstützen der Markt Essenbach und Herr Neubauer persönlich Herrn Irlbeck auf seiner diesjährigen Tour für den Förderverein „Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses St. Marien in Landshut e.V.“.
Herr Irlbeck bedankte sich recht herzlich für die Spenden.
Der Pflegestützpunkt für die Region Landshut ist eine neue Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihr soziales Umfeld. Die Einrichtung ist im Netzwerkgebäude am Bahnhof (Bahnhofplatz 1a, 84032 Landshut) zu finden und barrierefrei zugänglich.
Eine Pflegebedürftigkeit bringt den Alltag von Betroffenen gehörig durcheinander. Da kann es hilfreich sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Bandbreite der Pflegeberatung reicht von ersten Informationen zu Finanzierungsfragen oder Entlastungsangeboten über individuelle Beratungen zur konkreten Pflegesituation bis hin zur ausführlichen Versorgungsplanung.
Ab sofort können persönliche oder telefonische Beratungstermine unter Telefon 0871/319895-0 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landshut.de vereinbart werden.
Flyer_Pflegestuetzpunkt_Landshut
Errichtung von PV-FreiflächenanlagenDie „Leitlinie für die Antragstellung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet des Marktes Essenbach“, die am 2. August 2022 vom Marktgemeinderat Essenbach beschlossen worden ist, finden Sie hier.
StellenausschreibungZum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht der katholische Kindergarten St. Erhard in Oberahrain (Markt Essenbach) eine/n
Kinderpfleger/in
Erzieher/in
in Vollzeit oder Teilzeit. Eine attraktive Vergütung nach dem ABD der bayerischen Diözesen (vergleichbar TVöD) mit zusätzlichen Sozialleistungen (Zusatzversorgung) wird geboten.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Hark, Telefon 08703/401
Besuchen Sie unsere Homepage: https://kindergarten.sterhard.de/
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Zeugnissen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die
Katholische Kirchenstiftung St. Erhard,
z. Hd. Herrn Pfarrer Rolland,
Landshuter Straße 4,
84051 Oberahrain
oder auch per Email an ahrain@bistum-regensburg.de.
Kindergarten St. Erhard I Stellenanzeige
Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus KriegsgebietDie ersten Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits angekommen, haben bei Verwandten und Bekannten Zuflucht gesucht. Das Bayerische Innenministerium hat nun weitere Informationen veröffentlicht, wie Registrierung, Unterbringung und die Versorgung der geflohenen Menschen auf Basis des aktivierten §24 Aufenthaltsgesetz vonstattengehen soll. Deshalb informiert das Landratsamt auf diesem Weg die Betroffenen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen.
Einreise und Aufenthalt
Menschen aus der Ukraine (mit biometrischem Pass) können vorerst im Besucherstatus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Wichtig ist jedoch eine Registrierung der Flüchtlinge: Dies soll unter anderem in den ANKER-Zentren, den Bearbeitungsstraßen des Bundes und der Ausländerbehörde erfolgen. So soll sichergestellt werden, dass die Verteilung der geflohenen Menschen gleichmäßig erfolgt. Im Anschluss ist eine private Wohnsitznahme der Flüchtlinge (z. B. bei Verwandten und Bekannten) ohne weiteres möglich. Die Registrierung ist auch für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nötig.
Die bereits angekommenen Personen müssen sich innerhalb von 90 Tagen ebenfalls im ANKER-Zentrum, den Bearbeitungsstraßen des Bundes oder der Ausländerbehörde registrieren.
Nach wie vor können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Die Stellung eines Asylantrags ist deshalb NICHT nötig.
Ukrainische Flüchtlinge – Registrierung
Schinderstraßl 19, 84030 Ergolding
Die Betroffenen werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren; möglichst per E-Mail: ukrainehilfe@landkreis-landshut.de
Weitere Informationen und Hilfe für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet und vor allem die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite des Landratsamts Landshut unter: https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Ukrainekrise.aspx
Pressemeldung: Landratsamt Landshut, 01.04.2022