Der nächste Bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 12. September, statt. Dann erfolgt zum vierten Mal eine bundesweite Erprobung der vorhandenen Warnsysteme, um mögliche Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Probewarnung gegen 11 Uhr
Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) über das Modulare Warnsystem des Bundes (kurz: MoWaS) eine Probewarnung aus. Diese wird an alle angeschlossenen Warnmultiplikatoren, zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehsender sowie App-Server geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung an verschiedene Warnmittel, darunter Cell Broadcast, Warn-Apps wie die vom BBK betriebene Warn-App NINA, Radio und insgesamt circa 7.900 digitale Anzeigetafeln. Diese transportieren die Warnung an die Bevölkerung.
Alle Landkreise und Kommunen, die am Warntag teilnehmen, entscheiden selbst, ob sie zeitgleich auch ihre verfügbaren kommunalen Warnmittel wie Sirenen und Lautsprecherwagen auslösen.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt über die Warnmittel und Endgeräte eine Entwarnung. Über Cell Broadcast wird aktuell noch keine Entwarnung versendet.
Mit Auslösung der Probewarnung startet Umfrage
Über eine Online-Umfrage können Bürgerinnen und Bürger ab 11 Uhr am Bundesweiten Warntag ihre Erfahrungen hinsichtlich der verschiedenen Warnkanäle teilen. Die Umfrage läuft bis zum 19. September 2024. Mit ihrem Feedback helfen Teilnehmende dabei, die Warnabläufe in Deutschland aktiv zu verbessern. Die Teilnahme an der Umfrage wird online möglich sein.
Die Umfrageergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet. Gemeinsam mit der technischen Analyse des Warntages 2024 sind sie die Basis für die Vorbereitungen zum fünften Bundesweiten Warntag am 11. September 2025.
Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit der kommunalen Ebene gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.
Weitere Informationen unter: Bundesweiter Warntag – BBK
Bilddatei: Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Seniorenbeirat EssenbachAm 6. September bietet der Seniorenbeirat Essenbach in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Landshut von 13:00 bis 16:00 Uhr ein kostenloses Fahrsicherheitstraining für E-Bike und Auto an.
Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Bei dem kostenlosen Training aus Theorie und Praxis können Elektrofahrräder getestet werden und der sichere Umgang mit dem Fahrrad und dem Auto unter Anleitung erfahrener Trainer geübt werden.
Wer bereits ein E-Bike besitzt, kann mit seinem eigenen Elektrofahrrad an dem Fahrsicherheitstraining teilnehmen, ebenso natürlich mit dem eigenen Auto.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Wagner unter der Tel. 08703/361 oder bei der Marktgemeinde Essenbach bei Frau Neumann unter der Tel. 08703/808-65.
Lernen Sie auf dem Volksfestplatz in Essenbach (Ahrainer Str. 58, 84051 Essenbach) die Grenzen Ihres Fahrzeugs kennen und reagieren Sie bei Notmanövern richtig!
50/50 Mobil Landkreis LA, gültig auch in EssenbachKennen Sie das Projekt „50/50 Mobil“ des Landkreises Landshut?
Seit Juni 2020 gibt es im Landkreis Landshut das 50/50-Mobil, mit dem hinsichtlich Mobilität im ländlichen Raum ein Meilenstein geschaffen wurde. Jugendliche, Senioren und Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Wohnsitz im Landkreis Landshut können seitdem mit dem „50/50 Mobil“ zum halben Preis Taxi fahren. Besonders gefördert werden Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sowie noch nicht oder nicht mehr im Besitz eines Führerscheins sind. Liegt Ihr Wohnsitz also in der Marktgemeinde Essenbach, können Sie die 50/50-Wertschecks in der Marktverwaltung Essenbach erwerben.
Wer kann dieses Angebot nutzen:
- Junge Menschen von 14 bis einschließlich 26 Jahren
- Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren
- Menschen mit Schwerbehindertenausweis ab 14 Jahren
mit Erstwohnsitz im Landkreis Landshut.
Die oben genannten Anspruchsberechtigten können bei teilnehmenden Städten, Märkten und Gemeinden, bei der Seniorenbeauftragen im Landratsamt oder auch auf der Webseite https://5050mobil.de über das Kontaktformular Wertschecks erwerben.
- Die Wertschecks gelten ganztägig ohne zeitliche Einschränkung.
- Die Anspruchsberechtigten erhalten beim Kauf 50 % Ermäßigung auf den tatsächlichen Betrag des Wertschecks.
- Mit den Wertschecks in Höhe von 5 Euro, 10 Euro oder 20 Euro kann bei den teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen bezahlt werden. Wechselgeld wird nicht ausbezahlt, die Wertschecks können mit Bargeld kombiniert werden.
- Pro Person und Monat sind Wertschecks in Höhe von 60 Euro erhältlich.
- Die Wertschecks müssen nicht in dem Monat eingelöst werden, in dem sie gekauft werden.
Weitere Informationen, auch zu teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen erhalten Sie unter:
- Webseite 50/50: https://5050mobil.de
- Webseite Landkreis Landshut: https://www.landkreis-landshut.de/themen/mobilitaet/5050-mobil/
- Markt Essenbach, Frau Neumann, E-Mail: neumann@essenbach.de oder Telefon 08703/808-65
Am Donnerstag, 5. September findet ab 14:00 Uhr im Pfarrheim Mettenbach die Sprechstunde für Senioren des Seniorenbeirats Essenbach statt.
Wir freuen uns auf Sie!
Halbzeit im Mikrozensus 2024In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2024 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie bereits Anfang des Jahres informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Pressemitteilung zum Mikrozensus
Weitere Informationen finden Sie hier.
Seniorenbeirat Essenbach
Am Dienstag, 27. August lädt der Seniorenbeirat Essenbach zu einer gemeinsamen Fahrt zur Dult Landshut ein.
Die Abfahrt beginnt um 13.30 Uhr
an der Haltestelle Kinderkrippe Ohu,
anschließend an der Grundschule Ahrain,
dann an der Bushaltestelle Essenbach hinter dem Rathaus.
Anschließend Haltestelle Mirskofen gegenüber Caterer Dietler
und abschließend werden die Haltestellen Altheim Kriegerdenkmal und Oberes Dorf angefahren.
Es kann an allen Haltestellen zugestiegen werden.
Die Rückfahrt von Landshut ist für 17.00 Uhr geplant.
Der Fahrpreis zur Dult beträgt 5,- Euro pro Person.
Der Seniorenbeirat freut sich auf einen fröhlichen Dultbesuch!
Blutspendedienst des Bayerischen Roten KreuzesAm 16. September findet von 16:00 bis 20:30 Uhr wieder der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes in der Eskara Essenbach statt.
Bitte reservieren Sie sich hier Ihren Wunschtermin und bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Blutspendeausweis (sofern vorhanden) zum Termin mit.
Vielen Dank!
Ferienspaß auf der mobilen Pumptrack-Anlage!
Die Pumptrack-Anlage kommt wieder und wird hier aufgebaut:
- Standort:
29. Juli bis 04. August
Ortsteil Unterwattenbach
am Bolzplatz
- Standort:
05. August bis 11. August
Ortsteil Ahrain
am Bolzplatz
Bei Fragen steht Gemeindejugendpflegerin Miria Samhammer, Tel. 0151/59991760 zur Verfügung.
Quelle: pumptrack.de
Aktuelle StellenausschreibungDer Markt Essenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Bauverwaltung
eine/n Beamtin/Beamten der 2. Qualifikationsebene
(Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung)
oder
eine/n Kommunale/n Verwaltungsfachangestellte/n
in Vollzeit unbefristet
Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss der Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Kommunalverwaltung bzw. eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung I.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) bitte bis spätestens 10.06.2024 in verschlossenem Umschlag (außen als „Bauverwaltung“ gekennzeichnet) an den Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach oder auch per E-Mail an pittoni@essenbach.de.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08703/808-36 (Frau Gabriele Pittoni).
Rathaus geschlossen!Bitte beachten:
Aufgrund des Mitarbeiter-Betriebsausfluges sind das Rathaus und der Bauhof Essenbach am Mittwoch, 29. Mai 2024 ganztags geschlossen.
Die Altstoffsammelstelle ist ebenfalls geschlossen.