Jetzt geschlossen

leider geschlossen
> Alle Öffnungszeiten

Markt Essenbach

Rathausplatz 3
84051 Essenbach

Tel.: 08703 808-0

rathaus@essenbach.de

Unsere Freibäder
> mehr Infos

Ahrain  -  Saisonende

Mirskofen  -  Saisonende

Schnellnavigation

Mitteilungen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Beitrag vom: 8. Februar 2024

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim)
– Öffentlichkeitsbeteiligung

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) –  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen den Flächennutzungs- und Landschaftsplan des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) zu ändern. In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2024 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf abgewogen und der Entwurf des Deckblatts zum Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans umfasst ca. 6,97 ha.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) und die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. Februar 2024 bis einschließlich 18. März 2024, während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich zur Einsichtnahme aus, alternativ kann ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen: