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Ergänzende öffentliche Auslegung

Beitrag vom: 1. Februar 2024

Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut (B15n) – Ergänzende öffentliche Auslegung

Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut (B15n) – Ergänzende öffentliche Auslegung

 

Die Regierung von Niederbayern hat im Januar 2020 das Planfeststellungsverfahren für das Straßenbauvorhaben eingeleitet. Vom Vorhabenträger wurden aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen ergänzend zu den bereits ausgelegten Planunterlagen ein Fachbeitrag Globales Klima und eine ergänzende Unterlage zum Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Regierung von Niederbayern als Planfeststellungsbehörde eingereicht. Mit Schreiben vom 25.01.2024 wurden diese ergänzenden Planunterlagen der Stadt Landshut, dem Markt Essenbach und der Gemeinde Niederaichbach zur öffentlichen Auslegung zugeleitet. Die Planunterlagen können dort einen Monat lang eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden von der Stadt Landshut, dem Markt Essenbach und der Gemeinde Niederaichbach vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Regierung von Niederbayern: Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut – Regierung von Niederbayern

 

Die Bekanntmachung des Marktes Essenbach finden sie hier.