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Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof–Teilbereich X

Beitrag vom: 8. August 2023

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof–Teilbereich X“
– frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen einen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Ortsteil von Altheim, südlich der A 92 (Auffahrt Landshut/ Essenbach) und östlich der B15 und ist im Norden und Osten von Gewerbeflächen umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m² = 1,89 ha und beinhaltet den nördlichen Teilbereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.-Nr. 574, Gemarkung Altheim (seit jüngster Vermessung Fl.-Nr. 574/6 und Fl.-Nr. 574/7, jeweils Gemarkung Altheim).

Der Vorentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht und den Unterlagen zur Hochwasserproblematik können im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. August 2023 bis einschließlich 20. September 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.