Beitrag vom: 20. April 2021
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 30. April 2021 bis 18. Mai 2021
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird hierzu im Parallelverfahren geändert.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2020 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ vorzunehmen sind. Der Entwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderatsam am 01.12.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1945, 1947, 1948, 1949, 1950, 1952, 1952/1, 1952/3, 1952/7, 1954, und 1959, Gemarkung Essenbach (südöstlich der bestehenden Firma MIPA SE und nördlich der A92) ist ein Gewerbegebiet geplant.
Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Obere Moosteile III“ mit der Begründung und Umweltbericht vom 01.12.2020, dem Ausgleichskonzept, dem Baugrundgutachten für den Neubau der Logistikzentrum-Werkhalle, der Antrag Versickerungsfläche (Gutachten mit den geologischen und hydrologischen Daten), dem Antrag auf Ausnahme zur Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb eines vorläufig gesicherten Hochwasserschutzgebiets nach § 78 Abs. 2 WHG, die Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt vom 01.07.2020 und vom Landratsamt Landshut-Wasserrecht vom 05.06.2020, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauamt, 1. Stock, Zimmer 16 vom 30. April 2021 bis 18. Mai 2021 Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten aufgeführten Hinweis)
Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite des Marktes Essenbach (www.essenbach.de) in der Rubrik Leben & Wohnen unter dem Bereich Bauleitplanung eingesehen werden.
Es erfolgt zudem eine Einstellung in das zentrale Landesportal für Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/)
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. In den ausgelegten Planunterlagen sind die geänderten oder ergänzten Teile blau eingefärbt.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis auf Grund der aktuellen Situation:
Für die persönliche Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus, bitten wir vorab einen Termin zu vereinbaren. Die telefonische Terminvereinbarung ist vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 27.05.2013 – 4BN28.13) ausdrücklich anerkannt worden. Einen Termin können sie telefonisch unter 08703/ 808-27 oder -34 und auch per E-Mail unter schumann@essenbach.de vereinbaren.
Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703/808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@essenbach.de) geklärt werden.
Alle Unterlagen finden Sie hier!