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Schöffenwahl 2018

Beitrag vom: 19. Februar 2018

Aufstellung einer Schöffen- und Jugendschöffenliste

Für die Jahre 2019 – 2023 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern bzw. für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern gewählt. Der Markt Essenbach muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.

Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

 

Bewerben können sich:

  • deutsche Staatsangehörige,
  • zwischen dem 25. und 70. Lebensjahr (Stichtag 01.01.2019),
  • die in der Gemeinde wohnen,
  • gesundheitlich geeignet sind,
  • die deutsche Sprache für das Amt ausreichend beherrschen und
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind.

 

Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:

 

  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
  • Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
  • Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:

 

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessenten sollen sich umgehend schriftlich bei der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, bewerben (mit Namen (auch Geburtsname soweit abweichend), Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Familienstand, Geburtsdatum und –ort, evtl. weitere Ehrenämter, frühere Schöffentätigkeiten). Ggf. auch per Email an rathaus@essenbach.de.

Bewerber für Jugendschöffen sollten auch kurze Angaben über ihre erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung machen.

Hier haben wir auch ein Bewerbungsformular zum Download und Ausfüllen bereitgestellt.

 

 Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

 

Bewerbungsschluss ist der 16. März 2018.