Beitrag vom: 19. Februar 2018
Aufstellung einer Schöffen- und Jugendschöffenliste
Für die Jahre 2019 – 2023 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern bzw. für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern gewählt. Der Markt Essenbach muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Bewerben können sich:
Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessenten sollen sich umgehend schriftlich bei der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, bewerben (mit Namen (auch Geburtsname soweit abweichend), Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Familienstand, Geburtsdatum und –ort, evtl. weitere Ehrenämter, frühere Schöffentätigkeiten). Ggf. auch per Email an rathaus@essenbach.de.
Bewerber für Jugendschöffen sollten auch kurze Angaben über ihre erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung machen.
Hier haben wir auch ein Bewerbungsformular zum Download und Ausfüllen bereitgestellt.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Bewerbungsschluss ist der 16. März 2018.