Die Stelle ist bereits besetzt!
Wir suchen wieder Verstärkung:
Technische/r Mitarbeiter/in für die Freibäder
in Vollzeit unbefristet
Voraussetzung (u.a.):
abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, bevorzugt als Installateur/in oder in einem Elektroberuf
Bewerbungen bis spätestens 01. März 2017
Kindergarten Anmeldungen für 2017/18Kindergarten Artlkofen:
Dienstag, 14.02.2017
08.30 – 11.30 und 13.00 -15.00 Uhr
Kontakt
Kindergarten „Pusteblume“ Unterwattenbach:
Montag und Dienstag, 13. und 14.02.2017
08.30 -11.30 und 13.00 -15.00 Uhr
Kontakt
Integrationskindergarten „St. Wolfgang“, Essenbach:
Dienstag und Mittwoch, 14. und 15.02.2017
14.00 – 16.30 Uhr
Kontakt
Kindergarten „St. Erhard“Oberahrain:
Dienstag und Mittwoch, 14. und 15.02.2017
09.00 – 11.00 Uhr
Kontakt
Die Kinder sind bei der Anmeldung jeweils mitzubringen !
Zur Vorinformation:
Integrativhort Essenbach: Anmeldezeit bis 30.04.2017
Kontakt
Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2017/18 an den Schulen Essenbach und Ahrain
Anmeldeformulare online
Für die Mittagsbetreuung für das kommende Schuljahr 2017/18 an den Schulen Essenbach und Ahrain sind die Anmeldeformulare bereits online gestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldehinweise.
Liebe Eltern,
bei entsprechenden Anmeldezahlen wird auch für das nächste Schuljahr wieder eine Mittagsbetreuung an der Grundschule Ahrain sowie an der Mittelschule Essenbach eingerichtet.
Die Anmeldeformulare finden Sie hier:
Für die Grundschule Ahrain:
Mittagsbetreuung bis 13:00 Uhr
verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr
Für die Mittelschule Essenbach:
Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr (für Grundschule)
Da der Andrang sehr groß ist, die Plätze aber beschränkt sind, ist nicht sicher gestellt, dass alle Anmeldungen auch angenommen werden können.
Bitte beachten:
Anmeldungen können erst ab 03.04.2017 (Schuleinschreibung) angenommen werden. Anmeldeschluss ist Freitag, 12.05.2017 !!!
WICHTIG:
Anmeldungen müssen im Rathaus Essenbach eingereicht werden (nicht bei der Betreuung bzw. in der Schule) !
Weitere Informationen erhalten Sie beim Markt Essenbach, Verena Schneider, unter Telefon 08703/808-34 oder schneider@essenbach.de
VHS: Programm für Sommersemester 2017Liebe VHS-Besucher,
das neue Programm für das Sommersemester 2017
der VHS Essenbach ist online.
Auf das Bild klicken um zum Programm zu gelangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS
Die VHS Essenbach ist die Bildungseinrichtung des Marktes Essenbach.
Die Kurse und Veranstaltungen der VHS Essenbach sind grundsätzlich für jeden
zugänglich.
Eine Anmeldung zu allen Kursen und Veranstaltungen hat jeweils vorher zu
erfolgen. Sie ist verbindlich.
Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. Die jeweiligen Gebühren werden bei
Kursbeginn fällig. Zusätzlich anfallende Auslagen (z.B. Materialkosten) werden über die
jeweiligen Kursleiter/-innen gesondert abgerechnet.
Die Gebühr muss spätestens zu Kursbeginn mit genauer Kursbezeichnung auf
unser Konto überwiesen werden.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie, die in einem gemeinsamen Haushalt
leben, denselben Kurs, so kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden.
Die kursfreien Tage richten sich im Allgemeinen nach der für Bayern gültigen
Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.
Für die Garderobe der Teilnehmer und persönliche Gegenstände aller Art haftet die
VHS nicht. Für Unfälle und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Die Hin- und
Rückfahrt zu allen Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die VHS behält sich die Änderung des Veranstaltungsprogramms sowie die Verlegung
und die Absage von Kursen und Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen vor.
Kursverlegungen oder Absagen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Bei Kursabsagen werden bereits bezahlte Gebühren zur Gänze zurückerstattet. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Teilnehmer können von einer Anmeldung zu einem Kurs bis zwei Tage vor
Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Abmeldungen einen Tag
vorher oder am Tag des Kursbeginns fällt eine Ausfallgebühr von 5,00 € an.
Hat eine Abmeldung am Tag des Kursbeginns den Ausfall des Kurses zur Folge,
muss die vollständige Kursgebühr entrichtet werden.
Eine unterlassene Abmeldung verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der
Gesamtgebühr.
Falls ein unentschuldigtes Nichterscheinen auf eine plötzliche Erkrankung
zurückzuführen ist, muss keine Gebühr entrichtet werden, sofern ein ärztliches
Attest vorliegt.
Muss ein Teilnehmer einen Kurs aus dringenden persönlichen Gründen (z.B. längere
Erkrankung) abbrechen, kann nach Absprache mit der Geschäftsleitung im Einzelfall
eine anteilige Rückerstattung erfolgen.
Die Eltern werden gebeten, kranke Kinder nicht in den Unterricht zu schicken. Bei
ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht.
Wir suchen wieder Verstärkungen für unser Team
Der Markt Essenbach sucht wieder Verstärkungen für sein Team:
– Fachkraft für Kämmerei-Anlagenbuchhaltung
– Küchenhilfskraft für Ausgabe von Mittagessen
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Isar 1Erste Genehmigung durch das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) erteilt
Das StMUV hat am 17.01.2017 eine erste Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 erteilt.