50/50 Mobil Landkreis Landshut

50/50 Mobil Landkreis Landshut

Seit Juni 2020 gibt es im Landkreis Landshut das 50/50-Mobil, mit dem hinsichtlich Mobilität im ländlichen Raum ein Meilenstein geschaffen wurde. Besonders gefördert werden Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sowie noch nicht oder nicht mehr im Besitz eines Führerscheins sind.

Wer kann dieses Angebot nutzen:

mit Erstwohnsitz im Landkreis Landshut.

 

Die oben genannten Anspruchsberechtigten können bei teilnehmende Städten, Märkten und Gemeinden, bei der Seniorenbeauftragen im Landratsamt und auf der Webseite https://5050mobil.de über das Kontaktformular Wertschecks erwerben.

Weitere Informationen, auch zu teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen finden Sie unter: 

September 2023Juli 2023Schöffenvorschlagsliste

Hier finden Sie nähere Informationen zur Vorschlagsliste für Schöffen:

Bekanntmachung Vorschlagsliste Schöffen

Die Freibäder öffnen bald wieder ihre Türen…

Die Freibäder im Gemeindegebiet öffnen bald wieder ihre Türen und laden ein zum gemeinsamen Baden, Sonnen und Relaxen!

Wenn uns der Wettergott gnädig ist, dann starten wir am Samstag, 14. Mai 2022 in die Freibadsaison.

An diesem Eröffnungstag ist in beiden Freibädern freier Eintritt.

Seit dem 2. Mai kann man die Familienkarten im Rathaus erwerben.

Freibaderöffnung in Mirskofen & Ahrain

Liebe Badegäste!

Die Freibäder des Marktes Essenbach öffnen am 03.06.2021.

Bitte beachten Sie die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen unter weitere Informationen auf der Seite der Freibäder – Markt Essenbach !

Wir freuen uns schon darauf, Sie bald wieder in unseren Freibädern in Ahrain und Mirskofen begrüßen zu können!

 

VHS bleibt weiter geschlossen

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

aufgrund der aktuellen Situation hat sich das Team der vhs Landshuter Land schweren Herzens dazu entschieden im Februar und voraussichtlich auch im März keine Präsenzkurse anzubieten. Das Sommersemester startet im Jahr 2021 voraussichtlich ab dem 12. April 2021. D. h. alle geplanten Präsenzkurse, die bis dahin geplant waren, beginnen voraussichtlich nach den Osterferien (KW 15).

Die vhs Landshuter Land behält sich jedoch vor, bei Besserung der Lage und nach der Freigabe zur Eröffnung durch die Regierung, mit einzelnen Kursen früher zu starten. Über den aktuellen Stand informiert Sie die vhs Landshuter Land in der Tagespresse sowie auf der Homepage unter www.vhs-landshuter-land.de. Auf dieser Webseite erfahren Sie auch alles zu den aktuellen online-Kursen.

 

Informationen zum Corona-Virus

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt. Wir möchten Sie vorab schon einmal über die voraussichtlich ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, geltenden Regelungen informieren. „Voraussichtlich“ deshalb, weil der Landtag den Regelungen am Dienstag, den 15. Dezember 2020, noch zustimmen muss. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gilt daher voraussichtlich Folgendes:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Die Frage einer Notfallbetreuung wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erörtert.

Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

Anders als im Frühjahr haben wir diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt. Wir appellieren daher an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen möchten wir bitten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise der Urlaub bereits aufgebraucht ist. Mit dem hier verlinkten Formular können Sie sich jedoch von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Eine solche Bestätigung ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Klar ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Insoweit gelten die Regelungen des Rahmenhygieneplans unverändert fort. Dies gilt auch für die Regelungen zu Kindern mit Erkältungssymptomen (Kapitel 1.1.1).

An Tagen, an denen bereits Schließtage geplant waren, muss selbstverständlich keine Notbetreuung angeboten werden. Auch die Regelungen für „vorgezogene Weihnachtsferien“ bleiben unverändert gültig. Hier galt schon bislang, dass für die Eltern, die dringend eine Betreuung benötigt haben, diese angeboten werden musste. Damit steht also auch dem geplanten und wohlverdienten Weihnachtsurlaub der Beschäftigten in den Kitas auch weiterhin nichts im Wege.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner hat heute in der Pressekonferenz nach dem Ministerrat zu Beginn ausführlich den Beschäftigten in den Kitas und der Kindertagespflege für ihren Einsatz gedankt. Sie hat uns gebeten, diesen Dank hier nochmals zu wiederholen. Ferner bittet die Ministerin den dringenden Appell, eine Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht auf andere Weise gesichert ist, an die Eltern weiter zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

9. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenver.

Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung vom 30. November 2020.

Musikschule Essenbach

Gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 3 der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 findet in der Musikschule des Marktes Essenbach ab Dienstag, 01.12.2020, bis auf Weiteres, kein Präsenzunterricht statt und das Gebäude bleibt geschlossen.

Soweit möglich werden die Einzelstunden als Online-Unterricht durchgeführt.

Diese Maßnahme war zu ergreifen, da der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Landshut über 200 liegt. Erst, wenn dieser Wert sieben Tage in Folge wieder unter 200 gesunken sein wird bzw. liegt, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) eine Öffnung der Musikschulen wieder anordnen.

Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage www.musikschule-essenbach.de.

Der Einzel- und Kleingruppenunterricht sowie Ballett finden online statt.

Ensembles, Orchester, Chöre und Musikalische Früherziehung, Frühförderung und Musikgarten müssen leider entfallen.