Beitrag vom: 15. Oktober 2025
Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Südlich Blumenäcker“
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 14.10.2025 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Südlich Blumenäcker“ zur Auslegung gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 23.360 m² und beinhaltet die Flurstücke Nrn. 1133, 1134/1 (Teilfläche) und 1128/90, je Gemarkung Essenbach.
Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
Den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Südlich Blumenäcker“ und die Begründung mit Anhang (Massenermittlung, Liste der einheimischen Gehölzarten für den Landkreis Landshut, Geotechnischer Untersuchungsbericht, Konzept zum Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Niederschlagswasserableitung, Freigabeerklärung zu denkmalrechtlicher Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG) finden Sie hier vom 16. Oktober 2025 bis einschließlich 17. November 2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16. Während des o.g. Zeitraums sind die Unterlagen zu den regulären Öffnungszeiten bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@essenbach.de und bei Bedarf in Textform an Markt Essenbach, Bauleitplanung, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (bauleitplanung@essenbach.de) gestellt werden.