Beitrag vom: 20. August 2024
Freihalten der Wendehammer
Leider gingen bei der Marktverwaltung Beschwerden ein, dass vermehrt Wendehammer als dauerhafte Parkplätze umfunktioniert und die Wendemöglichkeit und das Befahren der anliegenden Grundstückszufahrten dadurch erheblich eingeschränkt werden. Beim Versuch auf der umfunktionierten „Parkplatzfläche“ ein- und auszuparken wurden sogar bereits erhebliche Schäden verursacht.
Rechtlich gesehen ist das Parken auf Wendehammer grundsätzlich erlaubt, insoweit keine Grundstücksein- und -ausfahrten blockiert werden und eine ausreichend große Wendemöglichkeit noch für Kraftfahrzeuge besteht. Die Straßenverkehrsordnung ist hierbei unbedingt einzuhalten und wir weisen darauf hin, dass bei Missachtung der gängigen Verkehrsregeln durchaus die Polizei eingeschaltet werden kann. Da Müllfahrzeuge außerdem die Stichstraßen nicht wie eigentlich vorgesehen befahren können, ist zukünftig nicht auszuschließen, dass betroffene Anwohner im Einzelfall ihre Müllbehältnisse an die nächstgelegene weiterführende Straße bringen müssen.
Wir bitten Sie daher, Ihre Kraftfahrzeuge auf Privatgrund oder den dafür vorgesehenen Plätzen bzw. Parkplätzen abzustellen und das Wenden auf den Wendehammern zu ermöglichen.