Beitrag vom: 10. März 2023
Aufstellung einer Schöffenliste
Für die Jahre 2024 – 2028 werden wieder Schöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern gewählt. Der Markt Essenbach muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Bewerben können sich:
Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessenten sollen sich umgehend schriftlich beim Markt Essenbach oder per E-Mail (abbara@essenbach.de) und ausschließlich unter Verwendung der speziellen Bewerbungsformulare für Schöffen bewerben. Die Formulare sind in der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Zimmer 18 erhältlich oder können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023!