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kommunales Förderprogramm

Beitrag vom: 29. März 2022

Anschaffung von Elektrofahrrädern, Insektenhotels und Nistkästen wird gefördert

Ab dem 1. April 2022 tritt im Markt Essenbach die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrofahrrädern, Insektenhotels und Nistkästen in Kraft.
Gefördert werden Elektrofahrräder sowie elektrisch unterstützte E-Lastenräder, Insektenhotels und Nistkästen. Für Elektrofahrräder gibt es pro Haushalt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro, wenn das Rechnungsdatum nach dem 31. März 2022 liegt. Auch für die Anschaffung bzw. den Bau (Materialkosten) von Insektenhotels und Nistkästen können Fördermittel in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten abgegriffen werden.

Der gesamte kommunale Fördermitteltopf ist vorerst auf 5.000 Euro pro Förderperiode, die sich auf einen Zeitraum von 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erstreckt, begrenzt. Ausschlaggebend für die Rangfolge der vollständig eingegangenen Förderanträge ist der Eingangsstempel beim Markt Essenbach.

Alle Details zu den Förderbedingungen und die Antragsformulare finden Sie hier:

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sophia Brunnermeier gerne unter Tel. 08703/808–51 oder per E-Mail (brunnermeier@essenbach.de) zur Verfügung.