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Allg. Geschäftsbedingungen


Die VHS Essenbach ist die Bildungseinrichtung des Marktes Essenbach.

Die Kurse und Veranstaltungen der VHS Essenbach sind grundsätzlich für jeden zugänglich.

 

Eine Anmeldung zu allen Kursen und Veranstaltungen hat jeweils vorher zu erfolgen. Sie ist verbindlich.

 

Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.

 

Die jeweiligen Gebühren werden bei Kursbeginn fällig. Zusätzlich anfallende Auslagen (z.B. Materialkosten) werden über die jeweiligen Kursleiter/-innen gesondert abgerechnet.

 

Die Anmeldung umfasst die einmalige Erlaubnis zur Abbuchung der Kursgebühr.

Diese erfolgt nur, wenn die Durchführung des Kurses sichergestellt ist.

 

Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, denselben Kurs, so kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden. Diese Ermäßigung wird im Einzelfall festgesetzt und kann 30 Prozent der Kursgebühr nicht überschreiten.

 

In allen Kursräumen gilt absolutes Rauchverbot. Die Räume und Einrichtungen sind von den Teilnehmern pfleglich zu behandeln und nach Ende der Kursstunden in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

 

Die kursfreien Tage richten sich im Allgemeinen nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.

 

Für die Garderobe der Teilnehmer und persönliche Gegenstände aller Art haftet die VHS nicht. Für Unfälle und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Die Hin- und Rückfahrt zu allen Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Die VHS behält sich die Änderung des Veranstaltungsprogramms sowie die Verlegung und die Absage von Kursen und Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen vor.

 

 

Kursverlegungen oder Absagen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Bei Kursabsagen werden bereits bezahlte Gebühren zur Gänze rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

Die Teilnehmer können von einer Anmeldung zu einem Kurs bis zwei Tage vor Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Abmeldungen einen Tag vorher oder am Tag des Kursbeginns fällt eine Ausfallgebühr von 5,00 € an.

Hat eine Abmeldung am Tag des Kursbeginns den Ausfall des Kurses zur Folge, muss die vollständige Kursgebühr entrichtet werden.

Eine unterlassene Abmeldung verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Gesamtgebühr.

Falls ein unentschuldigtes Nichterscheinen auf eine plötzliche Erkrankung zurückzuführen ist, muss keine Gebühr entrichtet werden, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. 

 

 

Muss ein Teilnehmer einen Kurs aus dringenden persönlichen Gründen (z.B. längere Erkrankung) abbrechen, kann nach Absprache mit der Geschäftsleitung im Einzelfall eine anteilige Rückerstattung erfolgen.

 

Die Eltern werden gebeten, kranke Kinder nicht in den Unterricht zu schicken. Bei ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht.

 

Wünsche der Kursteilnehmer zur Unterrichtseinteilung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die endgültige Einteilung des Unterrichts liegt im Ermessen der Leitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten.

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