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Herr Berger Tel. 08703/808-27 od. berger Herr Bremm Tel. 08703/808-28 od. bremm
Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite einen Einblick in unserer Angebot. Das persönliche Gespräch kann jedoch die beste Website nicht ersetzen. Sehen Sie daher alle Informationen so, wie sie von uns gedacht sind: als Einladung zum Dialog von Mensch zu Mensch.
Essenbach, "Stundensäule III"
Sehr geehrte/r Bauplatzbewerber/in,
der Marktgemeinderat Essenbach hat die Verkaufsbedingungen für Parzelle Nr. 12 wie folgt festgelegt:
Der Rohbau ist ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren zu erstellen. Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes muss nach insgesamt 5 Jahren gegeben sein. Pro Grundstück können zwei Wohneinheiten errichtet werden, die Vermietung beider Wohnungen ist erlaubt.
Der Verkauf des Gebäudes innerhalb von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit ohne gemeindlicher Zustimmung löst eine Nachzahlung von 45,00 €/qm aus. Das Grundstück kann unbebaut nur an den Markt Essenbach zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis und die Vorausleistungen sind innerhalb von 6 Wochen ab Verbriefungsdatum zur Zahlung fällig.
Erdgasanschlussmöglichkeit ist gegeben.
Zu erwerbende Grundstücke: (entlang der B15)
Oberahrain, "Lippensiedlung II"
Sehr geehrter Bauplatzbewerber !
Der Marktgemeinderat Essenbach hat die Verkaufsbedingungen für die Bauplätze wie folgt festgelegt:
Der Rohbau ist ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren zu erstellen. Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes muss nach insgesamt 5 Jahren gegeben sein. Das Wohnhaus muss nach Bezugsfertigkeit 5 Jahre lang vom Käufer, einem Käuferteil oder einem in gerader Linie Verwandten bewohnt werden.
Der Verkauf des Gebäudes innerhalb von 5 Jahren nach Bezug löst eine Nachzahlung von 37,00 € / qm bzw. 29,50 € / qm aus. Das Grundstück kann unbebaut nur an den Markt Essenbach zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis und die Vorausleistungen sind innerhalb von 6 Wochen ab Verbriefungsdatum zur Zahlung fällig.
Erdgasanschlussmöglichkeit ist gegeben.
Zu erwerbende Parzellen: Parzelle Nr., Größe, Preis pro qm, Bauweise, Status
Parzelle 01, 634 qm, 85,-- €, E + 1, frei Parzelle 06, 544 qm, 85,-- €, E + 1, frei Parzelle 08, 679 qm, 85,-- €, E + 1, frei Parzelle 09, 680 qm, 85,-- €, E + 1, frei Parzelle 10, 626 qm, 85,-- €, E + 1, frei Parzelle 19, 723 qm, 100,-- €, E + D od. E + 1, frei
Unterahrain Teil III
Sehr geehrter Bauplatzbewerber !
Der Marktgemeinderat Essenbach hat die Verkaufsbedingungen für die Bauplätze wie folgt festgelegt:
Der Rohbau ist ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren zu erstellen. Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes muss nach insgesamt 5 Jahren gegeben sein. Das Wohnhaus muss nach Bezugsfertigkeit 5 Jahre lang vom Käufer, einem Käuferteil oder einem in gerader Linie Verwandten bewohnt werden.
Der Verkauf des Gebäudes innerhalb von 5 Jahren nach Bezug löst eine Nachzahlung von 27,00 € / qm aus. Das Grundstück kann unbebaut nur an den Markt Essenbach zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis und die Vorausleistungen sind innerhalb von 6 Wochen ab Verbriefungsdatum zur Zahlung fällig.
Zu erwerbende Grundstücke:
Unterwattenbach, "Oberfeld II"
Sehr geehrter Bauplatzbewerber !
Der Marktgemeinderat Essenbach hat die Verkaufsbedingungen für die Bauplätze wie folgt festgelegt:
Der Rohbau ist ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren zu erstellen. Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes muss nach insgesamt 5 Jahren gegeben sein. Das Wohnhaus muss nach Bezugsfertigkeit 5 Jahre lang vom Käufer, einem Käuferteil oder einem in gerader Linie Verwandten bewohnt werden.
Der Verkauf des Gebäudes innerhalb von 5 Jahren nach Bezug löst eine Nachzahlung von 32,00 € / qm aus. Das Grundstück kann unbebaut nur an den Markt Essenbach zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis und die Vorausleistungen sind innerhalb von 6 Wochen ab Verbriefungsdatum zur Zahlung fällig.
Zu erwerbende Grundstücke:
Mettenbach, "Breitenstraße"
Sehr geehrter Bauplatzbewerber !
Der Marktgemeinderat Essenbach hat die Verkaufsbedingungen für die Bauplätze wie folgt festgelegt:
Der Rohbau ist ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren zu erstellen. Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes muss nach insgesamt 5 Jahren gegeben sein. Das Wohnhaus muss nach Bezugsfertigkeit 5 Jahre lang vom Käufer, einem Käuferteil oder einem in gerader Linie Verwandten bewohnt werden.
Der Verkauf des Gebäudes innerhalb von 5 Jahren nach Bezug löst eine Nachzahlung von 34,00 € / qm aus. Das Grundstück kann unbebaut nur an den Markt Essenbach zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis und die Vorausleistungen sind innerhalb von 6 Wochen ab Verbriefungsdatum zur Zahlung fällig.
Zu erwerbende Grundstücke:
Mettenbach, "Breitenstraße II"
Sehr geehrter Bauplatzbewerber,
der Marktgemeinderat Essenbach hat die Verkaufsbedingungen wie folgt festgelegt:
Der Rohbau ist ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren zu erstellen. Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes muss nach insgesamt 5 Jahren gegeben sein. Das Wohnhaus muss nach Bezugsfertigkeit 5 Jahre lang vom Käufer, einem Käuferteil oder einem in gerader Linie Verwandten bewohnt werden.
Der Verkauf des Gebäudes innerhalb von 5 Jahren nach Bezug löst eine Nachzahlung von 34,00 €/qm aus. Das Grundstück kann unbebaut nur an den Markt Essenbach zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis und die Vorausleistungen sind innerhalb von 6 Wochen ab Verbriefungsdatum zur Zahlung fällig.
Zu erwerbende Grundstücke:
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